AGB für die Kursbuchung im Elternzentrum

I. Anmeldung und Bezahlung

  1. Anmeldungen erfolgen über die Website www.elternzentrum-geisenhoferklinik.de (nachfolgend „Online Anmeldungen“ genannt).
  2. Anmeldungen sind mit der Buchung über die Website verbindlich. Der Kursteilnehmer gibt mit seiner Buchung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab (Reservierung). Die Klinik nimmt das Angebot mit der Bestätigung via Email nach Zahlungseingang innerhalb der vorgesehenen Bezahlfrist an. Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der Frauenklinik Dr. Geisenhofer kommt erst mit der Versendung der Bestätigungsemail zustande.
  3. Die gesamte Kursgebühr ist vor Kursbeginn zur Zahlung fällig und mittels der angebotenen Bezahlsysteme zu entrichten. Wird die Kursgebühr nicht innerhalb der vorgesehenen Frist beglichen erlischt die Reservierung.

 
II. Widerrufsrecht, Stornierung durch Kursteilnehmer

  1. Der Kursteilnehmer hat nach Buchung des Kurses ein 14 tägiges Widerrufsrecht, sofern der Kurs noch nicht begonnen hat. Der Wiederruf ist wie eine Kursstornierung zu erklären. Der Kursteilnehmer trägt im Falle des Wiederrufs die Kosten der Klinik, die diese im Falle des Einsatzes von Bezahlportalen (Drittanbietern zur Abwicklung der Kurszahlungen wie z.B. Paypal) hat. Dies sind üblicherweise 5% der Kurssumme.
  2. Kursstornierungen können ohne Angabe von Gründen unter Entrichtung von Stornogebühren wie nachfolgend aufgeführt, erfolgen.

Stornierungen können ausschließlich wie folgt erklärt werden:

  • a) schriftlich
    per E-Mail an elternzentrum@geisenhoferklinik.de
    oder
    per Post an Frauenklinik Dr. Geisenhofer GmbH
    Elternzentrum Lara Schnappinger
    Hirschauerstr.6 80538 München
    unter Angabe der Namen des Kursteilnehmers, der Buchungsnummer, des Kursnamen sowie der Kontodaten für die jeweilige Rücküberweisung.
  • b) mündlich (persönlich oder telefonisch)
    Unter der Telefonnummer +49 (0) 89 / 55 27 12 52

 

3.            

  • Erfolgt die Stornierung bis zu 45 Tagen vor dem Kursbeginn beträgt die Stornogebühr 5% des Kurspreises.
  • Erfolgt die Stornierung bis zu 30 Tage vor dem Kursbeginn, beträgt die Stornogebühr 15% des Kurspreises.
  • Erfolgt die Stornierung im Zeitraum von 14 bis 7 Tagen vor dem Kursbeginn, beträgt die Stornogebühr 25% des Kurspreises.
  • Erfolgt die Stornierung im Zeitraum von 7 Tagen bis 3 Tagen vor Kursbeginn beträgt die Stornogebühr 50%.
  • Bei einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Die Stornogebühr ist sofort zur Zahlung fällig. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, der Frauenklinik gegenüber nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Sollte der Teilnehmer einen stornierten Kurs bereits bezahlt haben, so erstattet die Klinik den Differenzbetrag.

 
III. Nichterscheinen des Teilnehmers

Nimmt der Teilnehmer, egal aus welchem Grund nicht am gebuchten Kurs oder an einzelnen Kurseinheiten teil, besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Nachholung oder (anteilige) Erstattung der Kursgebühr. Die Regelungen zur Stornierung gemäß Ziffer II und eine anderweitige Handhabung aus Gründen der Kulanz bleiben unberührt.

 
IV. Kursausfall

Kurse kommen nicht zustande oder können durch die Klinik abgesagt werden, bei

  • Ausfall des/der Kursleiters/in,
  • bei längerfristiger Schließung der Kursräume wegen einer technischen Störung,
  • bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl.

Die Kursleitungen werden die Teilnehmer bei Kursausfall unverzüglich benachrichtigen.

Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden bei Kursausfall zurückerstattet.

 
V. Ausfall einzelner Kurseinheiten

Können einzelne Kurseinheiten an den vorgesehenen Kurstagen z. B. wegen Erkrankung des/der Kursleiters/in oder aus betrieblichen Gründen (z. B. kurzfristiger Schließung der Kursräumlichkeiten aus technischen Gründen, Streik usw.) nicht stattfinden, werden die ausgefallen Kurseinheiten nachgeholt.

 
VI. Teilnahmevoraussetzungen

An den Kursen kann jeder teilnehmen, es sei denn, die Kursbeschreibung sieht besondere Teilnahmebedingungen vor. Bei Kursen mit besonderen Voraussetzungen hat der Teilnehmer ggf. erforderliche Bescheinigungen auf eigene Kosten beizubringen und auf Verlangen des/der Kursleiters/in nachzuweisen. Die Kursgebühr muss in einem solchen Fall dennoch vollumfänglich bezahlt werden, der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Kursgebühr, vorbehaltlich des in Ziffer II beschriebenen Rechtes.

Der Kursteilnehmer hat die jeweilige Hausordnung der Kursräume einzuhalten und den Anweisungen des Kursleiters und sonstigen Mitarbeitern der Klinik im Rahmen der Kursdurchführung Folge zu leisten.

 
VII. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Kursanmeldung erhobenen Daten werden von der Frauenklinik Dr. Geisenhofer GmbH, automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie zur allgemeinen Informationsübermittlung genutzt und können zur Durchführung des Vertragsverhältnisses an beauftragte Dritte weitergegeben werden. Hierbei arbeitet die Frauenklinik insbesondere für die Abwicklung von Zahlungsmodalitäten und Buchungsprozessen mit der Veranstaltungsplattform Eversports zusammen.

 
VIII. Haftung

Die Haftung der Klinik ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Klinik oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Klinik beruhen. Soweit die Haftung der Klinik ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Klinik.

 
X. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

München den 21.11.2016

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